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   BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4648
BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79 (https://dejure.org/1980,4648)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79 (https://dejure.org/1980,4648)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1980 - 5 AZR 1192/79 (https://dejure.org/1980,4648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit - Ablauf der dreitägigen Nachweisfrist - Anlaß der Arbeitsunfähigkeit - Anzeigepflicht - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1981, 241
  • DB 1981, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79
    Nur dann kann sie eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung darstellen und den entscheidenden Anstoß für die Kündigung geben (vgl. BAG 24, 1 [3 ] = AP Nr. 1 zu § 6 LohhFG [zu 1 der Gründe]; BAG 24-, 84 [873 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79
    Nur dann kann sie eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung darstellen und den entscheidenden Anstoß für die Kündigung geben (vgl. BAG 24, 1 [3 ] = AP Nr. 1 zu § 6 LohhFG [zu 1 der Gründe]; BAG 24-, 84 [873 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 1192/79
    Den Anscheinsbeweis kann der Arbeitgeber dadurch erschüttern, daß er Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, daß er aus einem an deren Anlaß gekündigt hat (Urteil des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnPG [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 401/81
    Zwar kann nur in Ausnahmefällen der Einwand des Arbeitgebers, er habe die Verletzung der Mitteilungs- und Anzeigepflicht zum Anlaß für die Kündigung genommen, berechtigt sein (vgl. BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 1192/79 - AP Nr. 17 zu § 6 LohnFG, zu II 2 der Gründe).
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